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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Es ist Sache des Abgabepflichtigen, die geforderten Voraussetzungen, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wären, schon im Antrag auf Gewährung der Zahlungserleichterung zu behaupten und näher zu konkretisieren und alle jene Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182; E 25.11.1983, 83/17/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170416.X02Im RIS seit
20.11.2000