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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Wenn Miteigentümerschaft vorliegt, kommt eine Vollstreckung nur dann in Betracht, wenn der Beseitigungsauftrag gegen alle Miteigentümer ergangen ist (Hinweis E 16.12.1993, 93/06/0211).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenBaupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996050021.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009