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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Unter einem verwirklichten Tatbestand iSd Art 140 Abs 7 B-VG kann in einem Baubewilligungsverfahren nur ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren verstanden werden, nicht aber ein Verfahren, das auf Grund einer Berufung noch anhängig ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050223.X01Im RIS seit
11.07.2001