RS Vwgh 2000/3/7 99/05/0223

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Veröffentlicht am 07.03.2000
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
B-VG Art140 Abs7;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einem verwirklichten Tatbestand iSd Art 140 Abs 7 B-VG kann in einem Baubewilligungsverfahren nur ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren verstanden werden, nicht aber ein Verfahren, das auf Grund einer Berufung noch anhängig ist.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999050223.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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