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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/19 95/05/0180 1Stammrechtssatz
Hat die Baubehörde zu Unrecht das Vorliegen einer bloß anzeigepflichtigen Baumaßnahme angenommen, muß iS einer verfassungskonformen Auslegung dem Grundeigentümer in dem Verfahren, in dem dann zu Unrecht ein Bescheid gem § 62 Abs 4 Wr BauO ergangen ist, Parteistellung eingeräumt werden, weil das Verfahren ein gem § 60 Wr BauO bewilligungspflichtiges Bauvorhaben beträfe, in dem der Eigentümer gem § 134 Abs 3 Wr BauO jedenfalls Parteistellung hat.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050189.X01Im RIS seit
03.05.2001