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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11997E010 EG Art10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 2000/03/07 99/05/0112 1Stammrechtssatz
Die Entfernung rechtswidrig aufgestellter nicht ortsfester Plakatständer gemäß § 10 Abs 3 Krnt OrtsbildpflegeG 1990 erfolgt in Ausübung unmittelbarer Befehlsgewalt und Zwangsgewalt. Für einen Verstoß gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art 12 EG-Vertrag und die dieses Verbot konkretisierenden Artikel, hier insbesonders die Dienstleistungsfreiheit, die die Beseitigung aller Maßnahmen zum Ziele haben, die auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Dienstleistungsfreiheit Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats strenger behandeln oder sie gegenüber eigenen Staatsangehörigen, die sich in derselben Lage befinden, rechtlich oder tatsächlich benachteiligen (Hinweis Urteil des EuGH vom 13.12.1984, Eberhard Haug-Adrion gegen Frankfurter Versicherungs-AG, Rechtssache 251/83, sowie E 11.9.1998, 96/19/1596), fehlt hier jeder Anhaltspunkt.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050221.X01Im RIS seit
20.11.2000