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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs2;Rechtssatz
Der Hauseigentümer kann auf Grund eines Bescheides, der ihn zu "dauerhaften" Maßnahmen verpflichtet, iSd Schonungsprinzips gemäß § 2 Abs 1 VVG nicht dazu verhalten werden, eine so dauerhafte, aufwändige Trockenlegung des Mauerwerks vorzunehmen, dass dieser eine zeitlich unbegrenzte Wirkung zukommt. Selbst das MRG (vgl § 18 Abs 1 Z 3) geht davon aus, dass sich die Notwendigkeit von Instandhaltungsarbeiten bei zu Grunde zu legender regelmäßiger Bestandsdauer erfahrungsgemäß wiederholt; es nimmt dafür einen 10 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum an.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050252.X01Im RIS seit
03.05.2001