RS Vwgh 2000/3/9 99/07/0094

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Veröffentlicht am 09.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4;
AVG §68 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/06/0027 E 28. Februar 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 68 Abs 4 AVG ("Außerdem können Bescheide von Amts wegen ...") und aus § 68 Abs 7 AVG ergibt sich, dass kein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen auf Grund eines Antrages einer Partei besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070094.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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