RS Vwgh 2000/3/9 99/07/0193

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Veröffentlicht am 09.03.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs1;
WRG 1959 §12 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/07 87/07/0128 2

Stammrechtssatz

Um aus dem Titel des Grundeigentums eine nach dem WRG relevante Beeinträchtigung geltend machen zu können, müßte diese einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums zum Gegenstand haben

(Hinweis E 16.3.1978, 1499, 1500/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070193.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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