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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Die Besonderheit der Bindungswirkung kassatorischer gemeindeaufsichtsbehördlicher Bescheide bringt es mit sich, dass nicht nur der Spruch an sich, sondern auch die maßgebende, in der Begründung enthaltene Rechtsansicht taugliches Beschwerdeobjekt bei den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts sein kann
(Hinweis E 26.2.1993, 93/17/0021). Eine solche Anfechtung eines aufhebenden Vorstellungsbescheides wegen der in der Begründung enthaltenen, für die Gemeindebehörden bindenden Ausführungen kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch diese Entscheidungsbegründung Rechte der Partei verletzt werden können.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070149.X01Im RIS seit
31.05.2001