RS Vwgh 2000/3/9 99/07/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.2000
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Index

L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
80/06 Bodenreform

Norm

AgrBehG 1950;
AVG §7 Abs1;
EinforstungsLG Stmk 1983 §47 Abs1;
EinforstungsLG Stmk 1983 §47 Abs2;
VwRallg;
WWSGG §1 Abs2;
WWSGG §13;

Rechtssatz

Das Verfahren betreffend die Aberkennung der Dienstbarkeit nach dem Stmk EinforstungsLG 1983 stellt kein Verfahren dar, in welchem über die Richtigkeit der zivilgerichtlichen Entscheidung betreffend den Bestand der Dienstbarkeit entschieden wird. Im Verfahren über die Aberkennung der Dienstbarkeit mitwirkende Richter kommen daher auch nicht in die Lage, über eine von ihnen früher gefällte zivilgerichtliche Entscheidung befinden zu müssen und dadurch in eine Situation der Befangenheit zu geraten.

Schlagworte

Befangenheit der Mitglieder von KollegialbehördenOrganisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070215.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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