RS Vwgh 2000/3/14 2000/11/0039

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §26 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs3 Z4;
FSG 1997 §7 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/04/12 98/11/0272 1

Stammrechtssatz

Die Wertung jener bestimmter Tatsachen, in Ansehung derer im Gesetz selbst die Entziehungsdauer mit einem bestimmten Zeitraum normiert ist, hat zu entfallen (Hinweis E 17.12.1998, 98/11/0227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000110039.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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