Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde ist im Verfahren betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung an die rechtskräftige Bestrafung durch ein Straferkenntnis wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet gebunden.
Schlagworte
Feststellen der Geschwindigkeit Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110244.X01Im RIS seit
12.06.2001