RS Vwgh 2000/3/14 99/11/0303

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

L92207 Pflegegeld Tirol

Norm

PGG Tir 1993 §1 Abs1;
PGG Tir 1993 §3 Abs5;

Rechtssatz

Eine soziale Härte iSd § 3 Abs 5 Tir PGG 1993 ist dann anzunehmen, wenn der durch das Fehlen der österreichischen Staatsbürgerschaft bedingte Mangel eines Pflegegeldanspruches dazu führen würde, dass der Pflegebedürftige mangels finanzieller Deckung für den Pflegemehraufwand die erforderliche Pflege nicht oder nicht in entsprechendem Umfang erhalten könnte. Ob eine soziale Härte in diesem Sinne vorliegt, hat die Behörde aufgrund der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des (fremden) Anspruchswerbers zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110303.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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