RS Vwgh 2000/3/14 99/18/0290

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §8;
FrG 1997 §36;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Nach dem FrG 1997 kommt Dritten im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegenüber einer anderen Person keine Parteistellung zu. Die Zweitbeschwerdeführerin konnte daher durch den angefochtenen Bescheid in einem gesetzlich gewährleisteten Recht nicht verletzt werden, weshalb die Beschwerde, soweit sie von ihr erhoben wurde, gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war. (Hinweis E 18. Dezember 1996, Zl 96/18/0243, ergangen zum FrG 1993).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999180290.X03

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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