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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach dem FrG 1997 kommt Dritten im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegenüber einer anderen Person keine Parteistellung zu. Die Zweitbeschwerdeführerin konnte daher durch den angefochtenen Bescheid in einem gesetzlich gewährleisteten Recht nicht verletzt werden, weshalb die Beschwerde, soweit sie von ihr erhoben wurde, gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war. (Hinweis E 18. Dezember 1996, Zl 96/18/0243, ergangen zum FrG 1993).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999180290.X03Im RIS seit
02.07.2001