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L92207 Pflegegeld TirolNorm
PGG Tir 1993 §1 Abs1;Rechtssatz
Bei pflegebedürftigen Kleinkindern, die die im § 3 Abs 1 lit b Tir PGG 1993 genannte Altersgrenze überschritten haben, ist im Hinblick auf § 2 Abs 1 Tir PGG 1993 nur der über die von den Eltern bei Kleinkindern der entsprechenden Altersstufe regelmäßig zu leistende Betreuung und Pflege hinausgehende Pflegemehraufwand, der durch eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung verursacht wird, für die Beurteilung maßgebend, ob es sich um einen pflegebedingten Mehraufwand handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110303.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009