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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Für die Erlassung einer Aufforderung nach § 24 Abs 4 FSG 1997 genügen begründete Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung der betreffenden Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Es bedarf hiezu nicht der erst im Entziehungsverfahren der Setzung einer Entziehungsmaßnahme vorausgehenden auf sachverständiger Basis festzustellenden Nichteignung; insbesondere bedarf es zur Annahme von begründeten Bedenken (noch) nicht eines Gutachtens eines ärztlichen Sachverständigen (hier: Bedenken wegen Neigung zu Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110330.X01Im RIS seit
20.11.2000