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E2D Assoziierung TürkeiNorm
61997CJ0340 Ömer Nazli VORAB;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 2000/03/15 97/09/0260 5Stammrechtssatz
Dem türkischen Arbeitnehmer steht unmittelbar aus dem Assoziationsratsbeschluß Nr 1/80 nicht nur ein individuelles Recht auf Beschäftigung zu, vielmehr impliziert die praktische Wirksamkeit dieses Rechts darüber hinaus zwangsläufig ein entsprechendes Aufenthaltsrecht, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht (Hinweis EuGH vom 10.Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Ömer Nazli ua gegen Stadt Nürnberg).
Gerichtsentscheidung
EuGH 697J0340 Ömer Nazli VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997090341.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011