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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §19 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/19/0136Rechtssatz
Aus dem (hier im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Bescheide noch gar nicht in Kraft gestandenen) § 3 Abs 9 Z 5 der Niederlassungsverordnung 1999 kann keinesfalls darauf geschlossen werden, dass schon nach der hier maßgeblichen Rechtslage vorläufig aufenthaltsberechtigten Asylwerbern die Möglichkeit zur Erlangung einer Niederlassungsbewilligung während der Dauer ihres Asylverfahrens eröffnet war (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999190136.X03Im RIS seit
31.05.2001