RS Vwgh 2000/3/20 95/17/0002

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Veröffentlicht am 20.03.2000
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L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art139;
TourismusG BeitragsgruppenO OÖ 1992;
TourismusG OÖ 1990 §35 Abs1;

Rechtssatz

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Position 32 der BeitragsgruppenO sind aus Anlass des Beschwerdefalles nicht entstanden. Die Zuordnung der jeweiligen Höchstbemessungsgrundlage zur Berufsgruppe "32 Erzeugung von Getränken; Tabakverarbeitung" erweist sich somit nicht als rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170002.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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