RS Vwgh 2000/3/20 95/17/0616

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Veröffentlicht am 20.03.2000
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
BAO §276 Abs1;
LAO Wr 1962 §211 Abs1;
LAO Wr 1962 §90;

Rechtssatz

Im Abgabenverfahren kommt der Berufungsvorentscheidung auch die Wirkung zu, der Partei Gelegenheit zu geben, von den darin festgehaltenen Ermittlungsergebnissen Kenntnis zu erlangen und dazu Stellung zu nehmen (Hinweis E 20.4.1998, 93/17/0398).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995170616.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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