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L37167 Kanalabgabe TirolNorm
B-VG Art7;Rechtssatz
Garagen und Abstellräume sind von der Bemessungsgrundlage der Kanalanschlussgebühr nicht ausgeschlossen. Wegen der Einbeziehung solcher, innerhalb der verbauten Fläche liegenden Räume in die Bemessungsgrundlage bestehen auch keine Bedenken in Richtung Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Verhältnismäßigkeitsgebotes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170381.X04Im RIS seit
04.02.2002