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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs4;Rechtssatz
Die Begründung, mangels Führung eines Abgabenkontos könne für den Abgabepflichtigen zu seinen Gunsten auch kein rückzahlbares Guthaben bestehen, lässt sich mit der Rechtslage nicht in Einklang bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130098.X02Im RIS seit
22.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013