RS Vwgh 2000/3/22 99/13/0098

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §213 Abs1;
BAO §215 Abs4;
BAO §216;
BAO §239 Abs1;

Rechtssatz

Dass ein rückzahlbares Guthaben erst dann entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, ist eine Auffassung, die ebenso zutrifft, wie es auch richtig ist, dass für das Entstehen eines Guthabens nur die tatsächlich durchgeführten Buchungen ausschlaggebend sind, und dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des AbgPfl mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu klären ist (Hinweis Ritz, Kommentar zur BAO/2, Tz 1 zu § 239 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130098.X03

Im RIS seit

22.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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