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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §213 Abs1;Rechtssatz
Dass ein rückzahlbares Guthaben erst dann entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, ist eine Auffassung, die ebenso zutrifft, wie es auch richtig ist, dass für das Entstehen eines Guthabens nur die tatsächlich durchgeführten Buchungen ausschlaggebend sind, und dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des AbgPfl mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu klären ist (Hinweis Ritz, Kommentar zur BAO/2, Tz 1 zu § 239 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130098.X03Im RIS seit
22.08.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013