Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Frist zur Stellung eines VerfahrenshilfeantragsRechtssatz
Der glaubwürdige (nämlich durch Kopien des Briefumschlags der Postsendung sowie des Meldezettels belegte) Umstand, daß der an den Zustellbevollmächtigten zugestellte Bescheid an den Beschwerdeführer nicht weitergeleitet wurde (die Post hat den Brief an den Zustellbevollmächtigten mit der Begründung zurückgeschickt, daß der Antragsteller unbekannt verzogen sei) und dieser daher nicht fristgerecht einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einbringen konnte, stellt ein unvorhergesehenes Ereignis des minderen Versehensgrades im Sinne des §146 Abs1 ZPO dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B1440.2000Dokumentnummer
JFR_09999075_00B01440_01