RS Vwgh 2000/3/22 99/01/0268

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46;
ZustG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/09/08 99/01/0350 1

Stammrechtssatz

Ein Verschulden des Vertreters ist einem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen. Dies gilt auch bei Erteilung einer Vollmacht für die Zustellung von Postsendungen hinsichtlich der Verletzung von durch die Übernahme von Poststücken ausgelösten Pflichten (hier: Der als Zustellungsbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt hat es unterlassen, die von ihm vertretene Partei von der die Berufungsfrist auslösenden Zustellung des Bescheides der Behörde erster Instanz zu verständigen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010268.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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