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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/09/08 99/01/0350 1Stammrechtssatz
Ein Verschulden des Vertreters ist einem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen. Dies gilt auch bei Erteilung einer Vollmacht für die Zustellung von Postsendungen hinsichtlich der Verletzung von durch die Übernahme von Poststücken ausgelösten Pflichten (hier: Der als Zustellungsbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt hat es unterlassen, die von ihm vertretene Partei von der die Berufungsfrist auslösenden Zustellung des Bescheides der Behörde erster Instanz zu verständigen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999010268.X01Im RIS seit
20.11.2000