RS Vwgh 2000/3/22 99/01/0424

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §5 Abs1;
Dubliner Übk 1997 Art11 Abs1;
Dubliner Übk 1997 Art11 Abs3;
Dubliner Übk 1997 Art11 Abs5;
Dubliner Übk 1997 Art3 Abs2;

Rechtssatz

Art 11 Abs 5 Dubliner Übk 1997 enthält zwar eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten untereinander betreffend die Überstellung des Asylbewerbers, er knüpft aber an die Nichteinhaltung der Frist für die Überstellung nicht die Folge der Verschiebung der Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010424.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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