RS Vwgh 2000/3/22 99/01/0338

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §56;
StbG 1985 §44 Abs1;
StbG 1985 §53 Z4;

Rechtssatz

Gem § 44 Abs 1 StbG 1985 handelt es sich bei einem Staatsbürgerschaftsnachweis lediglich um die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, und nicht um die Verleihung oder Feststellung des Bestehens derselben. Auch die gem § 53 Z 4 StbG 1985 von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland erfolgte Mitteilung an die Evidenzstelle ist kein Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft, sondern eine bloße Mitteilung über die von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft ausgestellte Bestätigung.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010338.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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