RS Vwgh 2000/3/22 98/04/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs3;
GewO 1994 §353;

Rechtssatz

Bei der mangelnden Vergebührung einer Eingabe handelt es sich um keinen Mangel iSd § 13 Abs 3 AVG (idF vor der Nov BGBl 1998/I/158), der aus der Nichterfüllung von (gesetzlichen) Formvorschriften resultiert.

Schlagworte

Formerfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998040143.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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