RS Vwgh 2000/3/22 97/13/0093

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Kanada 1981 Art14 Abs1;
EStG 1988 §22;
EStG 1988 §98 Z2;

Rechtssatz

Die auf Gesetzesstufe stehende Bestimmung des Art 14 Abs 1 DBAbk Kanada 1981 lässt im Zusammenhang mit der Frage, in welchem Vertragsstaat Einkünfte aus einer ehemaligen selbstständigen Arbeit besteuert werden dürfen, folgende zwei Auslegungsvarianten zu:

Entweder es wird hinsichtlich des entscheidenden Tatbestandsmerkmales der Verfügbarkeit über eine feste Einrichtung darauf abgestellt, ob diese ebenfalls ehemals, dh im Zeitraum der tatsächlichen Tätigkeit, zur Verfügung stand oder die Bestimmung ist nur auf Einkünfte aus einer aktuellen selbstständigen Arbeit, nicht aber auf Einkünfte aus einer ehemaligen selbstständigen Arbeit anwendbar. Eine Beurteilung darnach, ob die ehemalig selbstständig tätige Person - nach Aufgabe ihrer Tätigkeit - noch über eine "für die Ausübung ihrer Tätigkeit" feste Einrichtung verfügt, scheidet hingegen schon deshalb aus, weil eine für die Ausübung einer Tätigkeit zur Verfügung stehende feste Einrichtung begrifflich nicht in Betracht kommt, wenn keine Tätigkeit (mehr) ausgeübt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130093.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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