RS Vwgh 2000/3/22 98/04/0143

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77 Abs1;

Rechtssatz

Als Auflage iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 kommt auch die zeitliche Beschränkung des Betriebes einer Anlage, insbesondere durch Nachtarbeitsverbote, in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998040143.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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