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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/03/17 98/04/0011 1Stammrechtssatz
Die Ersetzung der Worte "wenn anzunehmen ist" durch die Worte "wenn nachgewiesen wird" in § 14 Abs 2 durch die GewRNov 1996 bedeutet, daß es nunmehr Sache des ASt ist, ua das Vorliegen des Tatbestandmerkmales des volkswirtschaftlichen Interesses initiativ nachzuweisen, sodaß die Behörde in diesem Zusammenhang keine amtswegige Ermittlungspflicht trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999040193.X01Im RIS seit
20.11.2000