RS Vwgh 2000/3/22 99/01/0424

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §4 Abs1;
AsylG 1997 §5 Abs1;
Dubliner Übk 1997;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2000/01/0498 E VS 23. Jänner 2003 RS 1; 2000/01/0498 E VS 23. Jänner 2003 RS 4; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Zweck der Genfer Flüchtlingskonvention, auf deren wesentlichen Bestimmungen das Asylverfahren aufbaut, ist der Schutz vor Verfolgung im ersten sicheren Staat, den ein Flüchtling erreichte, nicht jedoch die Familienzusammenführung mit in anderen Staaten niedergelassenen Gastarbeitern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010424.X05

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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