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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §4 Abs1;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2000/01/0498 E VS 23. Jänner 2003 RS 1; 2000/01/0498 E VS 23. Jänner 2003 RS 4; (RIS: abwh)Rechtssatz
Zweck der Genfer Flüchtlingskonvention, auf deren wesentlichen Bestimmungen das Asylverfahren aufbaut, ist der Schutz vor Verfolgung im ersten sicheren Staat, den ein Flüchtling erreichte, nicht jedoch die Familienzusammenführung mit in anderen Staaten niedergelassenen Gastarbeitern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999010424.X05Im RIS seit
02.07.2001