RS Vwgh 2000/3/22 97/03/0140

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §56;
FG 1949 §21;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/03/0084

Rechtssatz

Die Vorschreibung der Fernmeldegebühren zunächst mit Zahlschein und Erlassung eines Zahlungsauftrages ist keine gesetzwidrige Vorgangsweise (Hinweis E 29.6.1994, 93/03/0167).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997030140.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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