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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989 §43 Abs3;Rechtssatz
Wird in einem Bescheid der Baubehörde die "Öffnung" eines (als Annex zu einem Eislaufplatz anzusehenden) Buffets während der Sommerzeit gemäß § 43 Abs 3 Tir BauO 1989 untersagt, wird damit die "saisonale Verwendung" des Gebäudes (als Buffet) angesprochen und ist diese Verwendung Gegenstand der zeitlichen Begrenzung. Dies fällt eindeutig in die baurechtliche Kompetenz.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998060111.X01Im RIS seit
03.05.2001