RS Vwgh 2000/3/23 2000/20/0052

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Veröffentlicht am 23.03.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §5 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2000/01/0498 E VS 23. Jänner 2003 RS 1; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Bei Zutreffen der Tatbestandsvoraussetzung (vertragliche Zuständigkeit eines anderen Staates zur Prüfung des Asylantrages) sieht § 5 Abs 1 AsylG 1997 zwingend die Zurückweisung des Asylantrages vor. Ein Ermessen ist der belangten Behörde nicht eingeräumt.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000200052.X01

Im RIS seit

07.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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