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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs1 Z2;Rechtssatz
Zu Recht bezeichnet es die Beh als zwischen Familienfremden undenkbar, dass vereinbarte Beteiligungen an den stillen Reserven ohne weiteres außer Ansatz gelassen würden (und nachteiligen Vertragsänderungen zugestimmt würde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150201.X01Im RIS seit
20.11.2000