RS Vwgh 2000/3/23 97/15/0009

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Veröffentlicht am 23.03.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Rechtssatz

Ein Anspruch auf eine mündliche Berufungsverhandlung besteht, wenn sie in der Berufung, im Vorlageantrag (oder in der Beitrittserklärung) beantragt wurde (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, § 284 Tz 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997150009.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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