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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
BauRallg;Rechtssatz
Dagegen, dass der Flächenwidmungsplan bei der Festlegung einer Baulandwidmung ein größeres Grundstück zur Gänze, einschließlich eines Baches an der Grundstücksgrenze, zum Bauland erklärt, bestehen im Lichte der Regelungen des Slbg ROG 1992, insbesondere der § 15 bis § 17 (die die Verpflichtung zur Aufstellung und die Aufgabe des Flächenwidmungsplanes, dessen Inhalt und die Nutzungsart Bauland betreffen) keine Bedenken.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998060089.X06Im RIS seit
26.02.2003Zuletzt aktualisiert am
13.01.2011