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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0146Rechtssatz
Da nach § 254 BAO der Berufung keine aufschiebende Wirkung zukommt, steht der Umstand, dass gegen eine Abgabenfestsetzung berufen worden ist, der Entstehung der Säumniszuschlagsverpflichtung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999150145.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008