RS Vwgh 2000/3/23 99/15/0145

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Veröffentlicht am 23.03.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs2;
BAO §254;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0146

Rechtssatz

Da nach § 254 BAO der Berufung keine aufschiebende Wirkung zukommt, steht der Umstand, dass gegen eine Abgabenfestsetzung berufen worden ist, der Entstehung der Säumniszuschlagsverpflichtung nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999150145.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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