RS Vwgh 2000/3/24 96/21/0840

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Veröffentlicht am 24.03.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §6 Abs2;
AsylG 1991 §7 Abs1;
FrG 1993 §17 Abs2 Z6;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;

Rechtssatz

Gem § 7 Abs 1 iVm § 6 Abs 2 AsylG 1991 sind Asylwerber zum vorläufigen Aufenthalt berechtigt, wenn diese in den Durchreisestaaten verfolgt oder von einer Rückschiebung bedroht waren und daher wegen des Vorliegens der in § 37 Abs 1 oder Abs 2 FrG 1993 genannten Gründe bei ihrer Einreise nicht zurückgewiesen werden dürfen. Allein durch eine möglicherweise mit einem echten Reisedokument erfolgte und kontrollierte Einreise kann eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung im genannten Sinn nicht begründet werden (Hinweis E 1.7.1999, 96/21/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996210840.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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