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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §6 Abs2;Rechtssatz
Gem § 7 Abs 1 iVm § 6 Abs 2 AsylG 1991 sind Asylwerber zum vorläufigen Aufenthalt berechtigt, wenn diese in den Durchreisestaaten verfolgt oder von einer Rückschiebung bedroht waren und daher wegen des Vorliegens der in § 37 Abs 1 oder Abs 2 FrG 1993 genannten Gründe bei ihrer Einreise nicht zurückgewiesen werden dürfen. Allein durch eine möglicherweise mit einem echten Reisedokument erfolgte und kontrollierte Einreise kann eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung im genannten Sinn nicht begründet werden (Hinweis E 1.7.1999, 96/21/0074).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996210840.X01Im RIS seit
20.11.2000