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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Beschluß der Wiener Landesregierung hinsichtlich der Besetzung einer Schulleiterstelle; Unzulässigkeit einer Anfechtung der der Ernennung zu Grunde liegenden kollegialen WillensbildungRechtssatz
Bei dem angefochtenen Beschluß der Wiener Landesregierung handelt es sich um die der bescheidmäßigen Ernennung auf die ausgeschriebene Schulleiterstelle zu Grunde liegende kollegiale Willensbildung, die als solche einer Anfechtung im Beschwerdeverfahren nach Art144 Abs1 B-VG nicht zugänglich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Dienstrecht, LehrerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B14.2000Dokumentnummer
JFR_09999074_00B00014_01