RS Vwgh 2000/3/27 99/10/0254

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Veröffentlicht am 27.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §10 Abs4;
ApG 1907 §10 Abs5 idF 1998/I/053;
AVG §58 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/04/26 98/10/0426 4

Stammrechtssatz

Eine der Voraussetzungen für eine dem Gesetz entsprechende Bedarfsfeststellung ist die Ermittlung des 4-km-Umkreises der bestehenden Apotheke (Apotheken) und der ständigen Einwohner dieses Bereiches. Die Feststellung der Grenzen des 4-km-Polygons und der Zahl der innerhalb bzw. außerhalb desselben wohnenden Bevölkerung ist schon wegen der unterschiedlichen, im ersten Fall nach § 10 Abs 4 ApG, im zweiten Fall nach § 10 Abs 5 ApG vorzunehmenden Zuordnung geboten (Hinweis E 15.2.1999, 98/10/0073).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999100254.X03

Im RIS seit

25.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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