RS Vwgh 2000/3/27 99/10/0175

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Veröffentlicht am 27.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es ist ohne Belang, ob die Ausführungen des Amtssachverständigen kurz waren oder nicht, weil es nicht auf den Umfang dieser Ausführungen ankommt, sondern auf ihren Inhalt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999100175.X02

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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