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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
In den Fällen, in denen dem Nachbarn im Bauplatzerklärungsverfahren gemäß § 10 Bgld BauO Parteistellung nicht gewährt wird, kann ihm im Baubewilligungsverfahren auch nicht die Rechtskraft der Bauplatzerklärung entgegengehalten werden
(Hinweis E 20.12.1983, 83/05/0125).
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050249.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009