Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Baubehörden haben bei Erteilung einer Abbruchbewilligung nicht den Umstand mit zu berücksichtigen, dass für den Abbruch auch eine Bewilligung nach § 5 DMSG notwendig ist. Vielmehr hat über entsprechenden Antrag des belasteten Hauseigentümers das Denkmalamt im Rahmen seiner Entscheidung nach § 5 DMSG die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals zu prüfen (Hinweis E 19.5.1993, 89/09/0005, 89/09/0069 und 89/09/0078, E 9.11.1989, 87/06/0078, VwSlg 13056 A/1989).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050269.X04Im RIS seit
03.05.2001