RS Vwgh 2000/3/28 99/05/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2000
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Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §2 Abs1;
GSpG 1989 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/21 96/17/0488 3

Stammrechtssatz

Das "Inaussichtstellen" einer vermögensrechtlichen Gegenleistung liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahme des Gerätes möglich ist (Hinweis:

E 23.12.1991, 88/17/0010; E 23.6.1995, 91/17/0022).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999050114.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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