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34 MonopoleNorm
GSpG 1989 §2 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/21 96/17/0488 3Stammrechtssatz
Das "Inaussichtstellen" einer vermögensrechtlichen Gegenleistung liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahme des Gerätes möglich ist (Hinweis:
E 23.12.1991, 88/17/0010; E 23.6.1995, 91/17/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050114.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.07.2014