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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1988 setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Hinweis E 23.1.1997, 93/15/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140104.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013