RS Vwgh 2000/3/28 96/14/0104

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;

Rechtssatz

Die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1988 setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Hinweis E 23.1.1997, 93/15/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140104.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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