RS Vwgh 2000/3/28 95/14/0133

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §299;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Der gem § 299 BAO aufhebende Bescheid hat in seiner Begründung auch die für die Ermessensgestaltung maßgebenden Erwägungen anzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140133.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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