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L44102 Feuerpolizei Kehrordnung KärntenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Das Krnt VeranstaltungsG 1997, LGBl 1997/95, ist die Wiederverlautbarung des Krnt VeranstaltungsG 1994, LGBl 1994/42 idF der Nov LGBl 1997/69, welche zum Tatzeitpunkt bereits in Kraft stand. Die Behörden konnten daher das Krnt VeranstaltungsG 1997 insoweit ihrer Entscheidung zu Grunde legen, ohne gegen § 1 Abs 1 VStG zu verstoßen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999050119.X01Im RIS seit
20.11.2000