RS Vwgh 2000/3/28 96/14/0177

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort ist nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten. Ein derartiger Fall kann nicht mit jenen Fällen verglichen werden, in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des einen Ehepartners bei Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes am Beschäftigungsort des anderen Ehepartners zu beurteilen sind (Hinweis E 14.9.1993, 92/15/0054). Diese Überlegungen müssen erst recht für einen Fall gelten, in dem die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen anderen Ort zunächst unstrittig nicht durch berufliche Überlegungen im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten veranlasst war, sondern sich die weitere Wohnsitznahme erst nachträglich als vorteilhaft für die Arbeitsplatzsuche des anderen Ehegatten erwiesen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140177.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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